Pkw-Versicherung vergleichen


Jetzt die Pkw-Versicherung vergleichen und die Testsieger Angebote nutzen !


Die Pkw-Versicherung sollten Autofahrer  jedes Jahr vergleichen um Beitrag zu sparen, da viele Versicherungen Neukunden mit beitragsreduzierten Pkw-Tarifen locken. Mit dem Pkw-Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach über 350 Pkw-Tarife vergleichen und jetzt zum Testsieger wechseln!

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      Vergleich - Antrag und Kündigung der Pkw-Versicherung


  • Vergleich - Bei dem Vergleich der Pkw-Versicherung nutzen Sie einfach unseren Vergleichsrechner für die Pkw-Vesicherung mit allen aktuellen Kfz-Versicherungstarifen inkl. der Testsieger. Im Versicherungsvergleich können genau den Versicherungsbedarf abstimmen den Sie brauchen und erhalten immer den aktuellen Beitrag. Sollten Sie mal ein Importfahrzeug welches sich nicht in der Fahrzeugliste befindet, rufen Sie uns einfach an. Unserer Experten werden Ihnen bei der Berechnung für Ihre neue Pkw-Versicherung gerne helfen.
  • Antrag - Den Antrag können Sie mit Hilfe Ihres PkW Zulassungschein oder der Versicherungspolice Ihres bisherigen Versicherers über den Pkw-Vergleichsrechner online versenden. Dafür benötigen Sie nur die Angaben Ihrer letzten Versicherung um den entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt von dort für die neue Versicherung abholen zu können.
  • Kündigung - Bei der Kündigung müssen Sie schon einiges beachten. Abgesehen von der Kündigungsfrist die in den meisten Fallen der 30.11. jedes Jahr ist auch der Kündigungsgrund. Ob nun wie in den meisten Fällen zum Ende der Vertragslaufzeit (31.12 - abweichend bei unterjährigen Verträgen) oder nach einer Beitragserhöhung, können Sie auch im Schadenfall oder Neuzulassung / Fahrzeugwechel die Pkw-Versicherung wechseln. Dazu haben wir Ihnen eine Kündigungsvorlage vorbereitet welche Sie bei der richtigen Kündigung unterstützen soll.

Wir vergleichen für Sie die Testsieger

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      Welche Leistungen in der PKW-Versicherung sind wichtig


  • Deckungssummen der Pkw-Haftpflichtversicherung - Es gibt die gesetzliche Mindestdeckung nach § 4 PflVG und zwei weitere mit 50 und 100 Millionen welche unwesentlich mehr Beitrag kosten.
  • Neuwertersatz - Für Neufahrzeuge sollte darauf geachtet werden das in der Kaskoversicherung die Leistung immer 12-48 Monate versichert ist, da Sie bei Totalschaden oder Diebstahl dann auch den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert erhalten.
  • Schutzbrief - Der Schutzbrief ist laut Marktforschung und Warentest über die Kfz-Versicherung meist mit 6 - 20 Euro viel günstiger als über Automobilclubs und ist teilweise sogar schon in den Pkw-Komforttarifen gratis enthalten.
  • Zusammenstoss mit Wild oder allen Tieren - Je nach Wohnlage empflielt sich darauf zu achten das alle Tiere in der Teilkasko versichert sind, da bei Wildschäden keine Vögel, Kühe, Katzen, Hunde oder andere nicht zu dem typischen Haarwild oder Rotwild gehörende Tiere bei Schäden durch Zusammenstoss versichert sind.
  • Marderbiss - Schädn durch Mardebiss kommen auch vermehrt vor und können erheblich teuerer werden als man vermuten würde. Daher schauen Sie auch ob Marderbiss- und Folgeschäden im Tarif versichert sind. Meist liegt die Absicherung zwischen 1000 bis 6000 Euro auch durch folgeschäden als Beispiel einer defekten Bremsanlage oder Kurzschluss.
  • Grobe Fahrlässigkeiten - schnell kann man Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellen oder bestätigen wenn Sie zum Beispiel am Radio spielen und es dadurch zum Unfall kommt. In diesem Fall würde Ihnen die Pkw-Hafplicht den Schaden an Dritte in Regress stellen und bei der Kasko die Schadenregulierung verwehren, es sei den der Tarif beinhaltet die Absicherung durch grobe Fahrlässigkeit welche Sie mit auswählen können oder im Vergleich sehen.
  • GAP Deckung für Leasingfahrzeug - Für teure Leasingfahrzeuge empfehlen wir den Einschluss einer GAP-Deckung (engl. gap = Lücke) die bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz von noch offener Leasingrate und Wiederbeschaffungswert ausgleicht. Als Beispiel würde das Leasingunternehmen bei Diestahl noch eine offene Leasingrate von 12.000 Euro verlangen aber die Versicherung (ohne GAP-Deckung) würde nur den Wiederbeschaffungswert von 9.000 Euro bezahlen. Mit der GAP-Deckung zahlt die Versicherung auch die Differenz.

Bausteine / Zusatz

  • Rabattschutz - Dieser Zusatzbaustein in der Kfz-Versicherung kann mit vereinbart werden wenn Sie sich vor einer SFR Rückstufung (nur bei der jeweiligen Kfz-Versicherung) nach einen Unfall schützen wollen und ist ab der SF-Klasse 4 erhältlich. Fahranfänger müssen ohne diesen Schutz auskommen. Aber Vorsticht! Sollten Sie die Versicherung wechseln wird jedoch der tatsächliche Schadensverlauf der bei der Kfz-Versicherung im Hintergrund geführt wird an den neuen Versicherer übermittelt, wodurch Sie dann mit der schlechteren SFR Klasse vermutlich wieder einen höheren Beitrag kalkulieren müsesen. Der Rabttschutz kostet zusätzlich ca.15 - 30 Prozent von der normalen Kfz-Tarifprämie.
  • Rabattretter - Einige alte Versicherungstarife haben noch den Rabattretter kostenfrei inbegriffen wenn Sie mindestens die SF-Klasse 25 erreicht haben. Das heißt für Sie das Sie pro Jahr einen Unfall haben könnten ohne das Ihre Prämie im nächsten Jahr steigt. Sie werden jedoch auch dort bis auf SFR Stufe zurückgesetzt die Prämien unschädlich wäre, zum Beispiel auf die SF-Klasse 23. Da der Rabattretter aus der neuen Tarifwelt bei den Kfz-Versicherungen rausgenommen wurde, sollten Sie bei einem Wechsel diese Sonderleistung beachten.
  • Insassen-Unfallversicherung -
  • Sonderzubehör -
  • Mallorca-Police -
  • Verkehrsrechtschutzversicherung -

Typklassen und Regionalklassen


Haftpflicht - Teilkasko - Vollkasko


Leistungen der Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko

Personen-, Sach- und Vermögenschäden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Brand-, Elementarschäden, Teile - & kompletter Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden werden von der Teilkasko und Vollkasko abgesichert. Schäden durch Vandalismuss oder eigenes Verschulden werden ausschließlich durch die Vollkasko bezahlt.

Wissenwertes und weitere Themen ➤

  • Fahranfänger - SF 0
  • geschiedene Ehefrauen - Ladycare
  • Sondereinstufung - Als Beispiel die gleichen Prozente des Erstfahrzeug für den Zeitwagen
  • Führerscheinregelung - SF 1/2 ab dem 3. Jahr
  • eVB - Nummer -
  • Angebotsanfrage -
  • Regulierungsvollmacht -
  • Pkw-Versicherer -
  • Ausschließlichkeitsgesellschaften - HUK
  • SF Stufen SFR Klassen -
  • Rückstufung - man verliert mehr SF Klassen als man denken könnte

      Wodurch Sie den Beitrag der Pkw-Versicherung mit bestimmen können?


  • Werkstattbindung vereinbaren - damit werden Sie im Schadenfall von der Versicherung an eine Werkstatt in Ihrer Nähe vermittelt und brauchen Sie sich nicht im Schadenfall auf die Suche nach einer geeigneten Werkstatt machen. Dies empfielt sich natürlich nur wenn Sie einige Werkstätten in Ihrer Nähe haben
  • Fahrsicherheitstraining absolvieren - Entweder aus eigenen Interesse oder um etwas Rabatt gewährt zu bekommen lohnt sich bei einigen wenigen Versicherer auch ein solches Fahrsicherheitstraining zu machen.
  • Alleinfahrer -  wenn Sie hauptsächlich als einziger berechtigte Fahrer bei der Kfz-Versicherung angemeldet sind, können Sie auch hier einen Rabatt genießen oder zumindest mit keinen Beitragszuschlag.
  • Stellplatz - Mit einer abschließbaren Garage schützen Sie ihr Kraftfahrzeug nicht nur durch Umwelteinflüsse wie zm Beispiel Hagel sondern veringern auch das Risiko von Beschädigung durch Parkschäden oder Diebstahl. Das wirkt sich dann auch auf die Schadenquote der Gesellschaft in Ihrem Kfz-Tarif positiv aus.
  • Versicherungen bündeln - Viele Versicherungen gewähren ab dem dritten Vertrag einen Bündelbonus von 5-15 Prozent, welcher im Vergleich meist unberücksichtig bliebt. Nur wenn Sie eine  Wohngebäudeversicherung bei der Kfz-Versicherung angeben, könnte das das Vergleichsergebnis auch im positiven beeinflussen.
  • Kilometerleistung pro Jahr - dieses Merkmal lässt sich vermutlich schwer beeinflussen aber auch an dem Faktor wird ihr Beitrag beerechnet, was schlussfolglich Wenigfahrern einen Beitragsvorteil verschafft.
  • Beamten und Beruf - Beamte und Mitarbeiter des des öffentlichen Dienst genießen nach wie vor oft einen kleinen Beitragsnachlass, daher geben Sie auch im Verleich Ihren Beruf und Status wahrheitsgemäß an.
  • Kinder und Status - sind Sie verheirat und haben Kinder dann wird vermutet, das Sie verantwortungsvoller und aufmerksamer fahren was teilweise auch Vorteile bei der Beitragsberechnung geben kann. Wobei bei Kindern im Auto die Konzentration auf den Verkehr auch mal gestört werden könnte, daher gewähren nicht mehr alle Versicherungen dort diesen Vorteil.
  • Selbstbeteiligung im Schadenfall - ganz klar das Sie einen Nachlass gewährt bekommen wenn Sie sich im Schadenfall mit einem Selbstbehal beteiligen. Wir empfehlen dort aber eine angemessene Selbstbeteiligung.
  • Zahlweise - ein Großteil de Versicherungen gewährt einen Beitragsnachlass von 5 Prozent bei jährlicher Zahlweise gegenüber der monatlichen Beitragszahlung. Wir konnten aber auch schon höhere Rabatte feststellen, daher sollten Sie im Vergleich verschiedene Varianten der Zahlweise berechnen und überprüfen.

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Nov 23, 2019 von Versicherungssache.del

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