Service:  030 830 353 80 

Vergleichsrechner Kfz Versicherung

 

Kontakt


Vergleichsrechner Versicherungen     Tel.: 030 83035380

              Mo.- Sa. 08:00 - 20:00 Uhr

Service Versicherung     E-Mail senden


Service


Versicherungsvergleich     Lexikon

Versicherung Test     Download

Versicherung Nachrichten     Nachrichten


Datensicherheit in den Vergleichsrechnern


Vergleichsrechner Kfz
Vergleichsrechner Kfz

Verschaffen Sie sich einen Überblick welche Gesellschaft den günstigsten Beitrag und die besten Leistungen für Ihr Kfz anbietet. Unser Vergleichsrechner Kfz berechnet von Hunderten aktuellen Versicherungstarifen Ihren persönlichen Beitrag. Sehen Sie selbst wieviel Beitrag Sie sparen können.


Autoversicherung vergleichen und Beitrag sparen

Vergleichsrechner Kfz Versicherung

Durch die regelmäßige Anpassung der Typlassen in der Kfz Versicherung steigen oft die Beiträge so an, das die erfahrene Schadenfreiheitsklasse den Beitrag nur stabil hält. Damit Sie auch belohnt werden, vergleichen Sie Ihren Beitrag mit den günstigsten Anbietern am Markt. Unser Vergleichsrechner Kfz wird ständig online aktualisiert.

Vergleichsrechner Kfz Versicherung

Weitere Vergleichsrechner Kfz

Ihnen stehen auf unseren Seiten über acht Vergleichsrechner, von der Boots-, Wohnmobil- bis hin zur Kfz Versicherung zur Verfügung. Natürlich können Sie hier Ihre Versicherung auch online beantragen und im Kundencenter verwalten. Alle Vergleichsrechner Kfz finden Sie in der Übersicht Kraftfahrzeuge.

Versicherungsbestätigung

Wer ein Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zulassen will, muss den Versicherungsschutz in der Kraftfahrt-Haftpflicht nachweisen. Dieser Nachweis wird zurzeit mithilfe eines Formulars, der sog. Versicherungsbestätigung (VB) geführt.

Seit März 2008 regelt die elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB - Verfahren ) den kompletten Datenverkehr zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden elektronisch. Statt der bisherigen Versicherungsbestätigung aus Papier wird für den Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung in der zentralen Datenbank bereitgestellt. Die regionalen Zulassungsstellen haben darauf Zugriff und können mithilfe der siebenstelligen VB-Nummer die Versicherungsbestätigung des jeweiligen Kunden identifizieren.



Versicherungsbeginn

Nach B.1 AKB beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt; diese Regelung steht jedoch unter dem Vorbehalt der in C.3 AKB festgelegten Zahlungsmodalitäten:

• Der erste (oder einmalige) Beitrag wird zu dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn fällig -er ist dann unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
• Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt und hat der Versicherungsnehmer diese Nichtzahlung zu vertreten, besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz; zudem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und eine Geschäftsgebühr verlangen.
• Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnen, kann gem. B.2 AKB vorläufige Deckung vereinbart werden. Dabei handelt es um einen rechtlich selbstständigen Vertrag, der dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss (oder der Ablehnung) des endgültigen Vertrages Versicherungsschutz gewährt. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:
• Erhält der Kunde die Versicherungsbestätigung bzw. die (elektronische) Versicherungsbestätigungsnummer ausgehändigt, besteht in der K-Haftpflicht vorläufiger Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt (B.2.1 AKB).
• In der Kasko-und der Kfz-Unfallversicherung muss dies der Versicherer oder eine bevollmächtigte Person ausdrücklich zusagen.

Die vorläufige Deckung endet u. a. dann, wenn der Versicherungsschein eingelöst wird -der beantragte Versicherungsschutz setzt damit (bekanntlich) ein. Sie kann auch rückwirkend außer Kraft treten, wenn der Antrag vom Versicherer angenommen, der Versicherungsschein aber nicht unverzüglich (innerhalb von zwei Wochen) eingelöst wird; sofern es der Versicherungsnehmer zu vertreten hat.
Möglich ist auch, dass beide Parteien (Versicherer und Versicherungsnehmer) die vorläufige Deckung kündigen; dabei wird die Kündigung des VR erst nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung wirksam.

Ruheversicherung in der Fahrzeugversicherung

Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, führt dies zu keiner Beendigung des Vertrages. Die Versicherung geht vielmehr in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sofern der Versicherer durch die Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung informiert wird (H.1.1 und 1.2 AKB). 
Während der Vertrag "ruht", besteht ein eingeschränkter Versicherungsschutz -er umfasst die Kfz-Haftpflicht-und Teilkaskoversicherung, sofern zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung ein VK und TK bestand. 
Andererseits ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Fahrzeug während der Dauer der Ruheversicherung in einem Einstellraum (Garage) oder einem umfriedeten Abstellplatz (abgeschlossener Hofraum) dauerhaft abzustellen und nicht zu gebrauchen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, ist der Versicherer ggf. leistungsfrei. 
Die Ruheversicherung endet spätestens 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf (H.1.9 AKB).


Wesentliche Ausschlüsse in der Kfz Versicherung

Im Interesse eines finanziell tragbaren Versicherungsschutzes greifen auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung Risiko be- und abgrenzungen, die eine Leistungspflicht des Versicherers ausschließen -diese Ausschlüsse basieren letztlich auf den Grundsätzen des §4 KfzPfIVV. 
Nach, A.l.5 AKB sind folgende" (wesentliche) Haftpflichtansprüche ausgeschlossen: 
• Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat. 
• Sach- und Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person, dem VN., Halter oder Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt hat. Folglich sind Personenschäden nicht ausgeschlossen(z.B. Arztkosten, Heilbehandlung). 
• Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs - dieser Ausschluss dient letztlich der Abgrenzung zur "Fahrzeugversicherung". 
• Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden an beförderten Sachen. Von diesem Ausschluss sind aber solche „Sachen" ausgenommen die Insassen des Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen - 
z.B. Kleidung, Schmuck oder Brieftasche. Dies gilt auch für Gegenstände, des persönlichen Bedarfs, (z.B. Gepäck) / sofern die Fahrt überwiegend der Personenbeförderung dient (Bus, Taxi).
• Reine Vermögensschäden wegen nicht eingehaltener Liefer-und Beförderungsfristen -denken Sie an den gewerblichen Güterverkehr. 
• Haftpflichtansprüche, soweit sie durch Vertrag oder besondere Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.


Versicherungen | Beitragsgarantie

Um in dem Vergleichsrechner Kfz Ihre persönliche Autoversicherung vergleichen zu können, ist es leider nötig sich 5 min Zeit zu nehmen und Ihre persönlichen und privaten Daten einzugeben. Der Versicherungsvergleich kann ihre Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung nur durch genaue Eingaben im Beitragsvergleich vergleichen. Für alle Versicherungen im Vergleich gewährleisten wir dazu die Beitragsgarantie.


  • Versicherungsvergleich aller Kfz-Versicherungen
    October 28, 2011 12:00:00 PM

    Jetzt Kfz-Versicherung für 2012 vergleichen

    Die Frist zum Versicherungswechsel der Kfz-Versicherung läuft bereits wie jedes Jahr. Die aktuellen Tarife der Kfz-Haftpflichtversicherung aller Versicherer finden Sie unserem Vergleichsrechner. Nehmen Sie sich einen Moment und finden Sie Ihren günstigen Beitrag im Vergleich. Wer bis zum 30.11.2011 seinen bisherigen Versicherungsvertrag zum 01.01.2012 kündigt, hat die Möglichkeit durch einen neuen Anbieter im Vergleich mehrere Hundert Euro im Jahr 2012 zu sparen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Angebotserstellung, dann hilft Ihnen gerne unser fachkundiges Serviceteam.

    Im folgenden Link können Sie einfach und unkompliziert Ihre jetzige Kfz-Versicherung mit allen anderen Anbietern vergleichen und wechseln. Vergleichsrechner

    Weiterhin bieten wir individuelle Berechnungen für die Kfz-versicherung von gewerblichen Flotten-, oder Kolonentarifen an. Bei Fahranfängern arbeiten wir mit einem Partner zusammen der Junge Leute bis zum 23 Lebensjahr günstige Sonderkonditionen anbietet. Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder über unser Servicecenter.

    Alle weiteren Informationen zur ordentlichen Kündigung finden Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema. Haben Sie die Frist überschritten, besteht noch die Chance bei einer Beitragsanpassung 30 Tage nach Erhalt dieser Information außerordentlich zu kündigen.

    Weitere Informationen zur Schadenregulierung, SF-Klassen, Bonussystemen, Vertragsverwaltung, Zeitwagenregelung oder Übertragung von Rabatten finden Sie in unserem Lexikon.
  • Start auf die besten Kfz Prämien geht wieder los
    October 22, 2010 6:03:00 PM

    Die besten Kfz Prämien

    Seit Mitte des Jahres gibt es bei vielen Versicherungen schon Preisgarantien und Rabatte für Frühwechsler. Seit dem 01.09. sind nun auch bei den meisten Gesellschaften die neuen Kfz Tarife für 2011 raus. Auch die Anpassung an die Tarifzonen lassen sich schon berechnen und werden ihnen von ihren jetzigen Versicherer in den nächsten Monaten zugestellt.

    Kfz Versicherung vergleichenDamit Sie die Möglichkeit zur Einsparung von Kfz Versicherungsprämien nicht verschlafen, nutzen Sie unseren Vergleichsrechner mit allen aktuellen Kraftfahrzeugtarifen von über 30. Versicherungsgesellschaften. Im Vergleich mit den Versicherungsprämien aller Gesellschaften können Sie bis zu 450 € Jahresbeitrag sparen. Bei Fragen zu speziellen Tarifen mit besonderen Leistungen oder Tarife für Fahranfänger können Sie jederzeit unserer Serviceteam erreichen und sämtliche Informationen zu den neuen Tarifen anfordern. Für alle die den Stichtag 30.11. und die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung verpassen, haben noch die Chance bei einer Beitragsanpassung 30Tage nach Erhalt dieser Information außerordentlich zu kündigen.

     





Mit VersicherungsSache.de Versicherungen kostenfrei vergleichen und sparen!

Copyright © 2002-2011 versicherungssache.de. All rights reserved