Bauherren - Haftpflichtversicherung
Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass der Versicherungsnehmer im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung auch in der Eigenschaft als Bauherr versichert ist, wenn er eigenverantwortlich ein Bauwerk erstellt bzw. erstellen lässt oder bei den Bauarbeiten selber tätig wird.
Dieser beitragsfreie Versicherungsschutz gilt aber nur bis zu einer Bausumme von 50.000 € je Bauvorhaben. Wird dieser Betrag überschritten, sehen die Versicherer vor, dass für das gesamte Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Umfang des Versicherungsschutzes
Als Veranlasser einer Baumaßnahme treffen den Bauherrn Verkehrssicherungs-, Überwachungs- und Auswahlpflichten. Dieses Risiko besteht (selbständig) neben dem der Architekten, Bauunternehmer bzw. -handwerker und wird während der Durchführung der Baumaßnahme durch die Bauherren-Haftpflichtversicherung gedeckt. Dies setzt allerdings voraus, dass die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten abgegeben wurde.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk einschließlich der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Miteigentum an den Gemeinschaftsanlagen
• eingeschlossen sind z.B. Haftpflichtansprüche wegen Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
• ebenso Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch Abwässer.
• Mitversichert sind auch die Schäden durch nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge bzw. nicht versicherungspflichtige selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
• Darüber hinaus ist u. a. zusätzlich versicherbar:
• die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten mit eigener Leistung (Selbsthilfe beim Bau)
• Ist diese Bauausführung gesondert vereinbart worden, ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen mitversichert - also die Schäden, die sie in Ausführung dieser Verrichtungen verursachen.
Dauer des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn.
Versicherungssummen
Je nach Versicherer sind unterschiedliche Versicherungssummen möglich. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle während der Vertragsdauer beträgt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.