Was ist alles in der Veranstaltungshaftpflicht versichert?
Personen / Sach Schäden
• aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik.
• aus Verkehrssicherungspflichten der Veranstaltung
• aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
• aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
• aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
• aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln)
Was kann zusätzlich in der Veranstaltungsversicherung versichert werden?
• Vorsorgeversicherung/ Versehensklausel
• Kraftfahrzeuge/Arbeitsmaschinen (nicht zulassungspflichtig und nicht versicherungspflichtig)
• Vermögensschäden
• Feuerwerk
• Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe
• Gebäudeschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
• Mietsachschadendeckung
Die Veranstaltungsversicherung schützt Sie als Veranstalter vor:
• Be - und Entlade schaden
• Allmählichkeits -/Abwasserschäden
• Tätigkeitsschäden
• Abdeckschäden
• Leitungsschäden
• Schlüsselschäden
• Umwelthaftpflicht
• Aufstellen und Betrieb von Verkaufsstände
weitere Leistungen in der Veranstaltungsversicherung
• Abgabe von Speisen und Getränken
• Benutzung von Zelten, Tribünen, Podien
• Internet-Technologien
• Einsatz von Tieren, Fahrrädern, Wasserfahrzeugen, Kraftfahrzeugen (ohne Kaskorisiko)
• Restaurationspersonal
Unser Service für Ihre Veranstaltungsversicherung
• Rundum Betreuung Ihrer Veranstaltungsversicherung
• kostenlose Angebotserstellung Ihrer Veranstaltungsversicherung
• Schadensbearbeitung und Weiterleitung an die Versicherer
• Unser Servicepersonal ist für Sie 24h am Tag erreichbar
Wir haben 2010 / 2011 ca. 750 Veranstaltungen betreut.