Staatliche Zulage mit der Riester Rente
Um die Lücke der gesetzlichen Rente und durch dem damaligen Bundesminister Walter Riester wurde seit dem 01.01.2002 eine zusätzliche Form der staatlichen geförderten Altersvorsorge ins Leben gerufen.
Die zertifizierten Riester Rente wird durch die staatliche Förderung auch als Zulagenrente bezeichnet, welche durch allgemeine Steuermittel in Form einer Zulage oder Steuervorteile an die Zulagenberechtigte Person weitergegeben wird.
Diese Form der Altersvorsorge nutzen bisher mehr als 13 Millionen Bundesbürger (Stand 12/09).
Anspruchsberechtigte Personen sind Personen die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, alle Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende, teilweise Minijobber, Beamte, Arbeitslose und Pflegebedürftige.
Um sich den vollen Anspruch der Zulage zu sichern, muss der Anspruchsberechtigte Beitragszahler 4% seines jährlichen Bruttoeinkommens pro Jahr, abzüglich der Riester Zulage in einen zertifizierten Riester geförderten Renten-, Bauspar- oder Investmentvertrag besparen.
Die Riester Zulage wird bei Antragstellung eines solchen Vertrages mit einen Dauer-Zulagenantrag bei der zuständigen Stelle, in der Regel über den Versicherer oder der Bank, gleich mit beantragt.
Riester Rente im Überblick
• Altersvorsorge mit Förderquoten bis zu 67% des Eigenbeitrages
• zusätzliche Förderung des nicht förderberechtigten Ehepartners möglich
• individuelle Beitragszahlung und Aussetzen auch ohne Verlust
• Wechsel auch nach Jahren zu anderen Gesellschaften durch Wertübertragung möglich
• Insolvenz und Harz IV Sicherheit
• Kinderzulage zwischen 185 € und 300 € für kindergeldberechtigte Kinder
• Zusatzprämie von 200 € für förderberchtigte bis zum 25. Lebensjahr
• 100% steuerlich ansetzbarer Beitrag bis zu 2.100 € pro Jahr
• verschiedenste Vorsorge- und Anlageprodukte wählbar
• Wohnbau Riester ermöglicht bis zu 100% Kapitalzahlung