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PKW | Auto | Versicherung sofort Vergleich

Pkw Auto Versicherung vergleichen
Kfz Versicherung im Vergleich
Wie jedes Jahr passen die Kfz Versicherer Ihre Beiträge an. Wo Ihre Versicherung im Vergleich mit den Mitbewerbern steht, sehen Sie selbst im Vergleich. Die Chance auf Beitragseinsparung durch einen Wechsel der Kfz Versicherung besteht durch Kündigung bis zum 30.11.2009 bei Ihrem jetzigen Versicherer.




PKW / Kfz Versicherung

Mit einem Versicherungsvergleich der Kfz-Versicherung lässt sich aus den zahlreichen Anbietern ein möglichst günstiger herausfiltern. Es bedarf dabei nicht der Hilfe eine Versicherungsberaters. Vielmehr bietet das Internet eine gute Plattform, um auch selbstständig Vergleiche ziehen zu können. Als Berechnungsgrundlage dienen das Alter des Fahrzeugshalter, des Fahrzeuges selbst, die Schadensfreiheitsjahre und vor allem auch die Motorisierung. Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadensfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblic

weitere Informationen zur Kfz Versicherung

Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadensfreier Jahre. Wir aktualisieren unsere Rechner regelmäßig, damit Sie bei uns immer die günstigsten Kfz Tarife auf einen Blick bekommen. Haben Sie dennoch Fragen oder Anregungen zu unseren Angeboten, rufen Sie uns an! Wir sind für Sie 24h mit Rat und Tat erreichbar um Ihnen den bestmöglichen Service zur Verfügung zu stellen. Vergleichen Sie jetzt Ihren Beitrag mit mehr als Hundert Kfz Tarifen. In unseren Formularordner halten wir alle nötigen Musterdokumente bereit die Sie zum Beispiel für die Kündigung der Kfz Versicherung benötigen.

Leistungsumfang der Kraftfahrtversicherung

Gegenstand der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.
• Das setzt voraus, dass durch den "Gebrauch" des versicherten Fahrzeugs
• Personen verletzt oder getötet
• Vermögensschäden herbeigeführt
• Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. abhanden kommen

Versicherte Sachen der Kfz Versicherung

Der Versicherungsschutz der Kasko erstreckt sich nicht nur auf das (versicherte) Fahrzeug, sondern auch auf die unter Verschluss verwahrten oder an ihm befsestigten Fahrzeug- und Zubehörteile.
Die AKG nennen diese eile in A.2.1.2 und 2.1.3 - diese Bestimmungen legen fest, welche Fahrzeug- und Zubehörteile
• ohne Beitragszuschlag mitversichert
• ohne Beitragszuschlag bis zu einem Neuwert von EUR 5.000 pro Schadenfall mitversichert
• gegen Beitragszuschlag versicherbar bzw.
• grundsätzlich nicht versicherbar sind.

Beispiele mitversicherter Teile ohne Beitragszuschlag:
Leichtmetallfelgen, Reserveräder, Schneeketten
• Beispiele mitversicherter Teile ohne Beitragszuschlag bis zu einem Neuwert von z.B. 5.000 EUR: Funkanlage mit Antenne, CB-Funkgerät, Lautsprecher
• Beispiele gegen Beitragszuschlag versicherbare Teile: Dachkoffer, fest eingebrautes Telefon mit Antenne
• Beispiele nicht versicherbare Teile: Mobiltelefon, Staubsauger


Tarifierungsmerkmale in der Kfz-Haftpflichtversicherung

In der Kfz-Haftpflichtversicherung zählen zum Beispiel zu den objektiven Risikomerkmalen:
• Fahrzeugart (z.B. PKW, LKW)
• Typklasseneinstufung (unter anderem nach dem Schadenverlauf)
• Verwendung des Fahrzeugs (z.B. privat oder gewerblich)
• Wohnort
• Leistungsstärke (KW,PS), Nutzlast, Hubraum
• Fahrzeugalter
• Anzahl der Plätze
• Wohnort -langjährige Untersuchungen haben ergeben, dass die jeweiligen Schadenverläufe regional signifikante Unterschiede aufweisen; durchaus plausibel, da z.B. Verkehrsdichte, Kriminalität und Wetterverhältnisse variieren. Der Wohnort stimmt in der Regel mit dem Zulassungsbezirk überein, der einer Regionalklasse zugeordnet wird; maßgeblich für die Zuordnung ist das amtliche Kfz-Kennzeichen.
• Berufliche Tätigkeit -auf ihr basiert die Einordnung in eine der 5 Tarifgruppen:
• Tarifgruppe A Personenkraftwagen von zum Beispiel landwirtschaftlichen Unternehmen (Agrarier)
• Tarifgruppe B Kraftfahrzeuge von z. B. Beamten, Behördenangestellten, Arbeitern, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind und Behörden
• Tarifgruppe D Kraftfahrzeuge, die auf juristische Personen des Privatrechts (z.B. Wohnungs-und Versorgungsunternehmen sowie private Krankenanstalten) zugelassen sind
• Tarifgruppe R Kraftfahrzeuge, die nicht in die Tarifgruppen A,B und D fallen
Der Beitrag für Versicherungsverträge von PKW richtet sich in der "Kfz-Haftpflicht" nach dem Typ des Fahrzeugs, die in einem Typklassenverzeichnis zusammengefasst werden. Maßgeblich für die Zuordnung in dieses Verzeichnis sind die Schadenhäufigkeit und Schadenbedarfe der einzelnen Fahrzeugtypen (sog. Typenstatistik). Anhand des Typklassenverzeichnisses lässt sich also ersehen, ob ein PKW Typ besonders "schadenträchtig" und damit beitragsungünstig (= hohe Ziffern) bzw. schadengünstig und dadurch beitragsniedrig (= niedrige Ziffern) eingestuft ist. Eine jährliche Überprüfung aller Fahrzeugmodelle führt dann ggf. zu einer Korrektur der Typklasse. Aufgrund der Typenvielfalt -das Kraftfahrtbundesamt unterscheidet mehr als 12.000 Automodelle -kann die Typklassenkennziffer für ein bestimmtes PKW-Modell meist nur mit Hilfe der im Kfz-Schein oder ¬Brief dokumentierten Schlüsselnummern ermittelt werden.
Zu den subjektiven Risikomerkmalen zählen zum Beispiel:
• Tarifgruppe N alle übrigen Fahrzeuge
Die Verknüpfung der jeweiligen Tarifgruppe mit der zutreffenden Regionalklasse bildet eine Grundlage für die Ermittlung des Tarif-Grund-Beitrages.
• Dauer der schadenfrei gefahrenen Zeit (Schadenfreiheit) Die Einstufung in eine der Schadenfreiheitsklassen (SF) bzw. Schadenklasse ist von den schadenfrei gefahrenen Kalenderjahren abhängig. Je länger schadenfrei gefahren wurde, desto weniger ist zu zahlen. Ein Kalenderjahr gilt dann als "schadenfrei", wenn in diesem Zeitraum kein Schaden gemeldet wurde, für den der Versicherer eine Entschädigungsleistung erbringen bzw. eine Rückstellung bilden musste.
• Jeder SF-Klasse wird ein Beitragssatz zugeordnet; darüber hinaus können die Versicherer noch weitere individuelle Merkmale heranziehen, wie z.B. Geschlecht und Alter des Fahrers, Fahrleistung und Garagennutzung.

Tarifierungsmerkmale in der Fahrzeugversicherung

Auch in der Fahrzeugversicherung erfolgt die Zu-bzw. Einordnung der Wagnisse nach objektiven und subjektiven Risikomerkmalen. Dabei stehen jene im Vordergrund, die mit Blick auf die Schäden am Fahrzeug bzw. deren Höhe relevant sind.
Zu den objektiven Merkmalen zählen auch hier beispielsweise Fahrzeugart, Typenklasseneinstufung, Leistungsstärke, Fahrzeugverwendung.

Tarifierungsbeispiel: Fahrzeugdaten

Pkw-Eigenverwendung; Hersteller, Typ, Hersteller-Schlüssel-Nr., Typ-Schlüssel-Nr., Stärke, Typklasse nach Typklassenverzeichnis

Tarifdaten; Zulassungsbezirk, Regionalklasse, Schadenfreie Jahre / SF-Klasse

Unter Berücksichtigung dieser Angaben lässt sich der Tarif anwenden. Zur abschließenden Beitragsermittlung gehören natürlich noch solche Werte wie Höhe der Versicherungssummen in der "Haftpflicht" sowie die Selbstbeteiligung in der Fahrzeugversicherung; evtl. auch noch weitere unternehmensspezifische Tarifmerkmale.



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