Nach der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung von 2008 können Versicherungen Ihre bisher aufgenommenen Versicherungsnehmer nicht mehr ohne weiteres kündigen und das selbst nicht wenn Kunden Ihrer Beitragszahlung nicht nachkommen. Dennoch können und werden dann Leistungen von dem versichernden Unternehmen an den Versicherungsnehmer versagt bzw. ausgesetzt. Um Zukünftig solch nicht zahlungsfähigen Versicherungsnehmer aus dem Bestand zu halten, wird jetzt verschärfter die Bonität bei der Antragstellung geprüft. So werden die Kunden jetzt mit einem Branchen typischen Scoringsystem auf Ihr Zahlungsverhalten geprüft und gewertet.
Laut Auskunft einiger Versicherer hat die Zahl der säumigen Beitragszahler seit 2009 extrem zugenommen, so dass auch viele Tarife unter dem Druck nicht gezahlter Beitragseinnahmen geraten. Die zahlenden Kunden wären die bestraften, denn Sie müssten dann später die Beitragseinbußen durch Beitragsanpassungen ausgleichen. Damit aber der jeweilige Krankenversicherungstarif wettbewerbsfähig bleibt reagieren die privaten Krankenversicherer. Leider gibt es einige Versicherungsnehmer die mit dem Wissen des Kündigungsverbotes spekulieren und somit die Versicherung nur durch das selektieren von liquiden Kunden bei der Antragstellung die Beitragsstabilität gewährleisten können.
Das Fazit ist also, das nun nicht nur der Gesundheitszustand für die Aufnahme in die
Private Krankenversicherung eine Rolle spielt, sondern auch die Bönität des Kunden oder Interessenten. Wir bei Versicherungssache.de prüfen bei interesse anonym die private Krankenversicherung, ob Sie oder weitere Interessenten, durch frühere Zahlungsschwierigkeiten eine Chance haben privat versichert zu werden.