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Ärger mit den Zusatzbeiträgen

Ärger mit den Zusatzbeiträgen

Seit Februar verschicken die gesetzliche Krankenkassen Informationsbriefe zum Zusatzbeitrag an Ihre Versicherten. Nun häufen sich die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen.

Zusatzbeitrag KrankenkassenViele Mitglieder wunderten sich das Sie die Information über den Zusatzbeitrag erst Wochen nach der Erhebung des Zusatzbeitrags bekommen haben. In vielen Fällen wurde der Hinweis zum Sonderkündigungsrecht auf der Rückseite im Kleingedruckten versteckt. Die Auszahlung eines erworbenen Verhaltensbonus mit dem Hinweis der erfolgten Kündigung verweigert. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II wird ein Einkommen in Höhe von 881,48 Euro zugrunde gelegt, obwohl der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand nur 359 Euro beträgt. Der Versicherte soll nach dieser Berechnung 8,81 Euro als Zusatzbeitrag zahlen, wenn seine Kasse ein Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens fordert.

 

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