Das Wohnflächenmodell beinhaltet die Versicherung von Ein- und Zweifamilienhäusern - ohne eine spezifische Versicherungssumme - allein auf der Basis von
Nach diesem Modell ist der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ortsübliche Neubauwert des im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäudes versichert. Das heißt, der Versicherer ersetzt den Betrag, der aufzuwenden ist, um das versicherte Gebäude (nach einem Schadenfall) in gleicher Art und Güte wiederherzustellen.
Dieser "Neubauwert" beinhaltet auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind (z. B. für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden), ist nur noch der gemeine Wert (= erzielbarer Verkaufspreis) versichert - allerdings ohne Grundstücksanteile. Die Ersatzleistung des Versicherers berücksichtigt ggf. besondere Entschädigungsgrenzen - z. B. für spezielle Einschlüsse in den Versicherungsschutz - soweit sie in den Bedingungen, Klauseln oder im Versicherungsschein genannt sind.
In Abhängigkeit von der Geschäfts- bzw. Risikopolitik definiert das Versicherungsunternehmen, welche Gebäude versicherbar sind - so zum Beispiel reine Wohngebäude bzw. ständig bewohnte Ferienhäuser, Gebäude mit einer maximalen qm-Zahl oder Gebäude ab einem bestimmten Baujahr. Andererseits kann der Versicherer auch Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung, Wochenendhäuser, nicht ständig bewohnte Ferienhäuser oder leer stehende Gebäude vom Versicherungsschutz ausschließen; ebenso Gebäude einer bestimmten Bauartklasse (die entsprechend der Außenwände und Dacheindeckung definiert wird).
Beitragsberechnung beim Wohnflächenmodell
Grundlagen für die Ermittlung der Prämie sind:
• Fläche
• Gebäudetyp
• Bauausführung und -ausstattung
• Nutzung
• oder sonstige vereinbarte Merkmale, die für die Prämienberechnung erheblich sind
• sowie der Anpassungsfaktor.
Grundsatz: Die Grundprämie errechnet sich aus der Wohn- und Nutzfläche multipliziert mit der Prämie je qm Wohn- und Nutzfläche. Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet durch Multiplikation der vereinbarten Grundprämie mit dem Anpassungsfaktor.
Wohnfläche/Nutzfläche
Für die Beitragsberechnung muss zunächst die Wohnfläche bestimmt werden: Darunter ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich Wintergärten und ausgebauten Dachgeschoss- Räumen zu verstehen; Treppen, Kellerräume, Balkone, Loggien und Terrassen bleiben jedoch außer Ansatz.
Soweit Nebengebäude in den Versicherungsschutz einbezogen werden müssen, ist auch deren gesamte nutzbare Fläche (Nutzfläche) zu ermitteln.
Zonenfaktor
Der Zonenfaktor berücksichtigt die sog. "Zonierung" für die Gefahren Feuer, Wasser und Sturm - er ist ggf. auch für die Absicherung einzelner Risiken (zum Beispiel nur Wasser und Sturm) relevant.
Grundbeitrag
Der Grundbeitrag errechnet sich aus Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und Bauausstattung, Nutzung oder sonstiger vereinbarter Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind.
Beispiel für ein zu versicherndes Einfamilienhaus (EFH) gegen die Gefahren Feuer, Wasser und Sturm:
Gebäudetyp: EFH Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss, gehobene Ausstattung, ohne Keller
Gefahren: Feuer, Wasser, Sturm
Zonen: Feuer 2, Wasser 1, Sturm 2
Wohnfläche: 100 qm
Nutzfläche (Nebengebäude) : 50 qm
Grundbeitragssatz : 1,67 € pro qm Wohnfläche
(It. Unternehmenstarif): 0,56 € pro qm Nutzfläche
Zonenfaktor: 1,12
Berechnungsformel:
Fläche (qm) x Grundbeitragssatz x Zonenfaktor = Nettojahresbeitrag
100 x 1,67 = 167 x 1,12 187,04€
50 x 0,56 = 28 x 1,12 31,36€
Alternative:
Wir unterstellen, dass dieses EFH mit einem Reetdach versehen ist und Sengschäden mit eingeschlossen werden sollen. Dafür sieht der Tarif beispielsweise folgende Beträge vor:
Zuschlag Reetdach 18,70 €
Einschluss Sengschäden - bezogen auf die gesamt Wohn- und Nutzfläche ohne Zonenfaktor, 150 x 0,23 34,50 €
Der im obigen Beispiel ermittelte Nettojahresbeitrag von 218,40 € würde sich somit um 53,20 € auf insgesamt 271,60 € erhöhen; zuzüglich der jeweils aktuellen Versicherungsteuer.