Die gesetzliche Krankenkasse ist neben der Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ein Bestandteil des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland.Da die gesetzliche Krankenkasse eine Pflichtversicherung ist, muss sich jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt die monatliche Grenze von derzeit 4.050,00 Euro nicht 3 Jahre in Folge übersteigt, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Davon ausgenommen sind Beamte und Selbständige, aber auch Studenten, die nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert sind. Übersteigt das monatliche Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, die übrigens jährlich angepasst wird, entfällt die Pflichtversicherung und der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich entweder freiwillig weiter bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern oder zu einer
privaten Krankenversicherung zu wechseln.